Das Projekt "Gemafreie Tangomusik"

Wir haben viel Musik, die frei von Urheberrechten ist. Du kannst sie nutzen und durch eine Vereinbarung mit uns Deine Abgaben an die GEMA entweder komplett oder zum Teil einsparen.

Wenn Du mehr als 200 Euro pro Jahr an die GEMA zahlst, ist unser Angebot für Dich interessant. Du solltest Dich in jedem Fall kostenlos beraten lassen. Denn wir sagen auf dieser Seite viel, aber in einem Beratungsgespräch kannst Du noch viele weitere individuelle Tipps erhalten. Das Projekt mit urheberrechtsfreien klassischen Tangos, Valses, Milongas und weiteren Rhythmen umfasst aktuell etwa 480 Aufnahmen. Das bedeutet insgesamt mehr als 25 Stunden Musik.

Wir geben Dir die Rechte an der Musik für

- gemafreie Veranstaltungen und Tanzkurse
- gemafreie Videos mit Online-Tanzkursen (z.B. auf Youtube oder Vimeo)
- gemafreie Videos zur Bewerbung von Tanzkursen oder Veranstaltungen
- eine gemafreie Beschallung von Räumen (Cafes, Verkaufsräume)

- gemafreie Film-, TV oder Werbeproduktionen
- gemafreie Telefonwarteschleifen

Jede einzelne Aufnahme wurde von der GEMA geprüft und als „frei von Urheberrechten“ bestätigt. Damit kannst Du Dich jederzeit bei uns rückversichern, wenn es Zweifel geben sollte. Wir recherchieren seit etwa 30 Jahren im Bereich Tango und haben mehr als 12 Jahre praktische Erfahrungen mit dem hier vorgestellten Projekt gesammelt.

Nimm Dir ein wenig Zeit, die Informationen auf dieser Seite aufmerksam zu lesen und Dich danach kostenfrei beraten zu lassen. In so einem Beratungsgespräch können wir gemeinsam herausfinden, ob und wie Du den für Dich größten Nutzen aus unserem Angebot ziehen kannst. Bitte schreibe dafür eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutze das Kontaktformular. Am besten gibst Du eine Zeit an, zu der Du telefonisch für einen Rückruf gut erreichbar bist. Natürlich kannst Du die Vereinbarung auch ohne Beratung abschließen. Informationen über die dafür benötigten Daten erhältst Du per Mail.

Im Folgenden Infos zu:

 

Grundlagen des Urheberrechts und der Nutzung von Musik

Wer in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Musik nutzt, ist selber dafür verantwortlich, die für diese Nutzung benötigten Rechte einzuholen. Die wichtigsten Rechte eines Musikwerkes sind

  • die Rechte der Urheber – das sind die, die die Musik komponiert, bearbeitet, oder den Text dazu geschrieben haben
  • die Rechte der Eigentümer des Masterbandes – das sind die, die die Aufnahme oder eine Bearbeitung selbiger produziert haben

Für die Nutzung von Musikwerken z.B. im Tanzunterricht oder auf Veranstaltungen ist es einfach – du brauchst nur die Erlaubnis der GEMA (Schweiz: SUISA; Österreich: AKM), sonst nichts. Nutzt Du nachweislich urheberrechtsfreie Musik, brauchst Du keine Zahlungen an die Urheberrechtsgesellschaften zu leisten.

Sobald Musik mit einem Bild verbunden wird, entsteht rechtlich gesehen ein neues Werk. Das betrifft jedes Video, das im Zusammenhang mit Deiner wirtschaftlichen Tätigkeit produziert wird. Es spielt keine Rolle, ob Du Deine Milonga filmst, ein paar Tanzschritte online gratis zum streamen anbietest, bezahlte Tanzvideos produzierst oder einen Imagefilm auf Deine Webseite stellst. Du bist dafür verantwortlich, Dich in jedem Fall um die folgenden Rechte zu kümmern:

  • die Rechte der Urheber - die werden meist von einem Musikverlag vertreten
  • die Rechte am Masterband – die erlangst Du meist von der Firma, die das Werk veröffentlicht hat
  • die Rechte zur Veröffentlichung des Werkes – die werden von der Urheberrechtsgesellschaft (z.B. GEMA) vergeben

Mit dieser vereinfachten Darstellung soll es an dieser Stelle gut sein. Es gibt weitere hier nicht genannte Rechte, die für die Nutzung der Musik eine Rolle spielen können. Die Nutzungsvereinbarung für urheberrechtsfreie Musik von Danza y Movimiento befreit Dich in jedem Fall von Deinen rechtlichen Sorgen.

 

Vereinbarung 1: Gemafreie Musik für Kurse und Veranstaltungen

Die Datenbank zertifizierter urheberrechtsfreier Werke umfasst aktuell etwa 480 Aufnahmen und wächst konstant. Mit diesen mehr als 25 Stunden Musik lassen sich komplette Tanzabende, Praktikas und Unterricht gestalten. Oder zumindest Teile davon. Die Aufnahmen stammen von fast allen bekannten Interpreten und Orchestern der 20er bis 50er Jahre und sind nach verschiedenen Verfahren klangrestauriert worden.

Du erwirbst mit Abschluß der Nutzungsvereinbarung das Recht, die Musik für den vereinbarten Nutzen im Vereinbarungszeitraum einzusetzen. Unter „Nutzen“ wird verstanden, in welchem Rahmen Du die Musik einsetzen möchtest - also z.B. bei Veranstaltungen, im Unterricht, in einer Telefonwarteschleife oder als Hintergrundmusik in einem Cafe oder einem Laden.

Alle Aufnahmen sind sorgfältig geprüft und zertifiziert. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung Fragen oder Probleme auftreten, ist ein Support im Leistungspaket enthalten. Es gibt z.B. manchmal Rückfragen von Seiten der für Veranstaltungen zuständigen Gema-Mitarbeiter, von denen einige den Ehrgeiz haben, die schon geprüfte Liste von Titeln noch einmal zu prüfen. Solltest Du eine derartige Anfrage bekommen, leitest Du diese an Danza y Movimiento zur Klärung weiter.

Paket 1 (Veranstaltungen) in Stichworten

  • Umfang: aktuell etwa 480 Aufnahmen
  • Nutzungsdauer: 5 Jahre ab Vertragsdatum
  • Preis MP3-Format 980.- Euro
  • Preis WAV-Format 1180.- Euro

Auf Anfrage ist eine Vereinbarung zur Zahlung des Gesamtbetrages in Raten möglich. Du erhältst Support, Informationen über Updates und kannst den aktuellen Pool ergänzende Titel zu einem moderaten Preis in das Gesamtpaket integrieren.

Lohnt sich schon, wenn Du aktuell monatlich auch nur 16.- Euro an die GEMA zahlen solltest! Jetzt einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren!

 

Vereinbarung 2: Gemafreie Musik für Videos

In diese Rubrik fällt alles, wo Musik mit einem Bild verbunden wird. Das beginnt beim Bereitstellen eines Videos von einer Tanzveranstaltung verbunden mit dem Hinweis auf Deine Angebote. Oder Du möchtest gerne für die Teilnehmer*innen eines Kurses die einzelnen Tanzschritte zum Üben online stellen.

Für dieses Paket wurden 22 klangmässig hochwertige Aufnahmen ausgewählt, die Du für nichtmonetarisierte Videos im vereinbarten Zeitraum so viel Du möchtest nutzen kannst. Das Nutzungsrecht wird für den deutschsprachigen Raum gewährt, kann aber problemlos auf die Länder der Europäischen Union erweitert werden.

Paket 2 (Videos) in Stichworten

  • Umfang: 22 hochwertige Tangoaufnahmen im WAV-Format
  • Nutzungsdauer: 3 Jahre ab Vertragsdatum
  • Territorium: Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Preis 1500.- Euro (für Vertragspartner*innen vom Paket 1 nur 800.- Euro!)

Für die Nutzung der Musik in Imagefilmen oder für Angebote mit Monetarisierung ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich. Bei monetarisierten Angeboten wie z.B. Online-Tanzkursen besteht diese meist aus einer prozentualen Umsatzbeteiligung. Auf diese Weise entsteht Dir kein finanzielles Risiko.

Jetzt einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren!

 

Hintergrundinformationen zum Projekt „Tango gemafrei“

Seit 2012 bietet Danza y Movimiento für Tangounterricht, Tangoveranstaltungen und alles rund um Tangomusik die gemafreie Alternative. Die Aufnahmen stammen von fast allen bekannten Interpreten und Orchestern der 20er bis 50er Jahre und sind nach verschiedenen Verfahren klangrestauriert worden.

Das Repertoire umfasst etwa 215 unterschiedliche Werke. Viele Werke wurden von unterschiedlichen Orchestern eingespielt. Einige der Aufnahmen unterscheiden sich durch ihre Klangqualität bzw. Klangbearbeitung. Du findest in etwa

  • 56 Aufnahmen von di Sarli, 50 von d’Arienzo, 48 von Troilo, 45 von de Caro, 44 von Firpo, 28 von Donato, 19 von Pugliese, 19 von Gardel, 14 von Biagi, 13 von Lomuto, 11 von Tipica Victor, 11 von Arolas, 10 von Maffia.,  9 von Fresedo, 8 von Tanturi, 8 von Canaro, 8 von Cambareri, 7 von Demaria, 6 von Sassone, 4 von Gobbi, 4 von de Angelis und der Rest von diversen anderen Interpreten
  • etwa 110 Aufnahmen mit Gesang, etwa 370 instrumental
  • etwa 400 Tangos, 23 Milongas, 23 Valses und alles weitere ist Zamba, Tonada, Ranchera, Pasodoble, Foxtrott, Cancion und andere Rhythmen.

 

 

Wie finde ich selber heraus, ob eine Aufnahme gemafrei ist?

Die Recherche für dieses Projekt hat viel Zeit in Anspruch genommen. Das Urheberrecht ist kompliziert und für Laien kaum durchschaubar. Dies wird auch beim Verfolgen von kontroversen Diskussionen in den Internetforen der Tangoszene deutlich, bei denen äusserst selten Fachkompetenz anzutreffen ist. Um herauszufinden, ob eine Aufnahme gemafrei ist, sind u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Das Todesjahr des Urhebers
  2. Informationen über das Land der Registrierung des Titel in seiner Originalfassung
  3. Information, ob der Titel im Original möglicherweise von mehreren Urhebern gemeinsam registriert wurde. Das kann z.B. bedeuten, daß ein Instrumentalstück, bei dem der Komponist vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, NICHT gemafrei ist, weil ein Autor in der Originalmeldung des Werkes gemeinsam mit dem Komponisten eingetragen wurde.
  4. Informationen über mögliche Beteiligte der vorliegenden Aufnahme (z.B. ist eine autorisierte Bearbeitung eines im Original urheberrechtsfreien Titels NICHT urheberrechtsfrei)

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein bekannter Titel ist „El choclo“, komponiert um 1900 von Angel Villoldo, der 1919 verstarb. Nach deutschem Recht ist dieses Werk seit 1990 gemafrei. Im Musikshop von „Danza y Movimiento“ befinden sich aktuell 17 Versionen dieses Titels. Davon sind aber nur sieben (!) urheberrechtsfrei. Alle anderen nicht. In der Datenbank der GEMA ist „El Choclo“ aktuell mehr als 100 mal registriert. Das heisst mit anderen Worten: Allein der GEMA liegen mehr als 100 Registrierungen für „El Choclo“ vor, für die weiterhin Urheberrechte an die Beteiligten zu zahlen sind! (Suchst Du nach Aufnahmen von „El Choclo“ in unserm Musikarchiv, findest du sogar mehr als 180 Aufnahmen ...)

Jede Aufnahme in diesem Projekt mit gemafreier Musik wurde in Zusammenarbeit mit der  GEMA geprüft und für die Nutzung in Deutschland als urheberrechtsfrei bestätigt. Über die rechtliche Situation für eine Nutzung in anderen Ländern erhältst Du auf Anfrage gerne Auskunft. Urheberrecht ist nationales Recht und von daher von Land zu Land unterschiedlich.

Stand: Juni 2024